Unsere ”Allgemeinen Geschäftsbedingungen” werden Teil sämtlicher von uns geschlossener Verträge. Auch wenn bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Die Geschäftsbedingungen der Kunden gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend ohne Geltung für andere Verträge zu haben. Online-Preislisten sind leider nicht verfügbar. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, sowie Irrtümer sind vorbehalten.
1. Angebote und Auftragsbestätigung
Wir bitten Sie, unser Angebot sorgfältig zu prüfen. Unsere Angebote sind hinsichtlich Lieferungsmöglichkeiten und Preis stets freibleibend. Versandspesen und Verpackungen sind ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig.
Bei Auslandaufträgen ist, um Mehrwertsteuernachweis zu führen, der Paketversand zwingend. Die ggf. anfälligen Zoll- und Einfuhrspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Der Käufer ist verpflichtet bei Abholung mit anschließender Ausfuhr eine beglaubigte Ausfuhrbescheinigung nachzureichen. Andernfalls fordern wir die angefallene Mehrwertsteuer nach.
An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen gebunden.
Für den Preis und den Umfang der Lieferung ist, nach technischer Klarstellung, ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Sollten sich nach technischer Klarstellung konstruktive Änderungen ergeben, können Mehr- oder Minderpreise entstehen.
Unsere Zeichnungen und Skizzen sind geschmacksmustergeschützt. Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte wird strafrechtlich verfolgt.
2. Lieferzeit und Montage
Wir bemühen uns vereinbarte Lieferfristen und Liefermengen einzuhalten. Die Nichteinhaltung fester Zusagen berechtigt den Kunden nach angemessener Fristsetzung ( wenigstens 4 Wochen ) zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten) oder Ereignisse höherer Gewalt befreien uns so lange von der Lieferpflicht, wie diese Faktoren sich auf unseren Betriebsablauf auswirken.
Aus gegebenem Anlass kann der Versand unserer Waren nur noch per Vorkasse erfolgen.
Nach Geldeingang wird die bestellte Ware schnellstens zum Versand gerichtet und dem Transportunternehmen übergeben. Unsere Waren werden grundsätzlich mit versichertem Transport per Spedition durchgeführt. In Ausnahmefällen mit Paketzustellern bis zu einem Warenwert von maximal 500,-- € .
3. Reklamationen
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und evtl. Mängelrügen schriftlich beim Fahrer sofort geltend zu machen, gegebenenfalls die Annahme verweigern. Um spätere Reklamationen zu vermeiden, bitten wir Sie unsere Skizzen und Zeichnungen sorgfältig auch auf Maßübereinstimmung zu kontrollieren.
Bearbeitungsspuren versuchen wir zu vermeiden, sind jedoch kein Grund zur Reklamation. Wir bemühen uns unsere Arbeiten meisterhaft auszuführen. Unsere Arbeiten sind jedoch überwiegend Handarbeit und keine industrielle Fertigung, so dass wir in Aussehen und Genauigkeit Kompromisse eingehen müssen, die in unserer Entscheidung liegen und nicht bemängelt werden können. Zink ist ein Korrosionsschutz. Auf Aussehen, Ausblühungen, Weißrost haben wir keinen Einfluss. Diese Faktoren sind ebenfalls von der Reklamation
ausgeschlossen.
Für Bauteile, die nach ihren Skizzen oder Modellen hergestellt wurden, ist nur eine Mängelrüge bezüglich der Materialqualität zulässig, sofern dies vor Bestellung festgelegt wurde. Eventuelle Transportschäden muss der Käufer bei Annahme der Lieferung beim Frachtführer sich schriftlich bestätigen lassen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Auftraggeber. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber an uns ab. Verpfändungen oder sonstige Verfügungen über die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretene Forderungen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder Forderungen uns sofort mitzuteilen
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind Handwerkerrechnungen und sofort netto zahlbar, soweit eine andere Vereinbarung dem nicht widerspricht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % zu verlangen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Bad Urach. Soweit unsere Kunden nicht Vollkaufleute i.S.d. Handelsgesetzbuches sind, gilt die Gerichtsstandvereinbarung nur für das Mahnverfahren.
7. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Nichtkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebende Einschränkungen.